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Promibilder

Der Bayern-Torhüter und ehemalige Nationaltorhüter Oliver Kahn war mit seiner Freundin beim Spaziergang im Urlaub in St. Tropez in Südfrankreich fotografiert worden. Dieses Bild schmückte dann die Zeitschrift Frau im Spiegel. Dagegen klagte Kahn – und gewann jetzt vor dem BGH.

Fotos von Personen dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden, so die Richter. Eine Ausnahme gilt nur für Ereignisse von zeitgeschichtlicher Bedeutung. Was nun eine zeitgeschichtliche Bedeutung hat, darf zwar die Presse an sich selbst entscheiden, muss dabei aber die Privatsphäre der Menschen und auch der Promis beachten. Und ein Urlaub sei auf jeden Fall privat.

Da kann ich ja nur zustimmen. Sonst zeigen sie am Ende dann auch noch Kahn beim Vögeln am Privatstrand oder in seinem Hotelzimmer, und das Ficken ist ja nun wohl auf jeden Fall ganz privat.

Wer private Bilder sehen will, der hat im Netz ja auch andere Möglichkeiten; da müssen es keine Promis sein.

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